Außerordentliche Mitgliederversammlung am 28. Oktober 2025
Heimat- und Kulturfreunde Rogätz e. V., Vorstand Magdeburger Str. 30 39326 Rogätz
Einladung zur außerordentlichen MV
Liebe Mitglieder und Freunde unseres Vereins,
wir laden Euch für
Dienstag, den 28. Oktober 2025, 19 Uhr,
in den Vereinsraum der Elbe-Ohre-Halle
zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Dafür hatten sich nach dem Mitgliederbrief vom 26. 9. 2025 mehr als ein Zehntel aller Mitglieder ausgesprochen, wie es die Satzung in diesem Falle fordert.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch Vereinsvorsitzende und Versammlungsleiterin
2. Verlesen der Tagesordnung
3. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
4. Erklärung des Vorstands zur aktuellen Situation/Rechenschaft über die Arbeit
seit der Wahl im März 2025 (Tätigkeit und Finanzen)
5. Diskussion
6. Beschluss über die Nachbesetzung von Mitgliedern für den Vorstand, Abstimmung
7. Wahl des Wahlleiters/der -leiterin
8. Beschluss über Art der Wahl: offen oder geheim.
9. Aufstellung der Nachfolger/Nachfolgerinnen,
10. Wahlvorgang
11. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
12. Beschließen der Versammlung
Mit freundlichen Grüßen
gez. Häusler
Anhang
Zu Pkt. 2
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen mind. eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.
Zu Pkt. 3 Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens ein Drittel aller Vereins-mitglieder anwesend ist. (Das sind bei 65 Mitgliedern – 21 Teilnehmer) Bei Beschluss-unfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen eine zweite Versammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Zu Pkt. 6 Entsprechend der Satzung besteht der Vorstand aus 6 Mitgliedern, derzeit sind es 4, ab 31. 12. 25 nur noch 3 (siehe Mitgliederbrief). Lt. Auskunft vom Vereinsregister in Stendal müssen die offenen Funktionen im Vorstand nachbesetzt werden.
Die nachbesetzten Vorstandsmitglieder werden für die Zeit bis zur Jahreshauptversammlung im Frühjahr 2027 gewählt.
Zu Pkt. 10 Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als eine fremde Stimme vertreten. (Satzung)
Hinweise aus dem Handbuch für den VereinsVorsitzenden:
Wird ein Vorstandsamt frei, ist der erweiterte Vorstand berechtigt, das vakante Amt bis zur Neuwahl selbst zu besetzen. (sogenannte Selbstergänzung) Trifft die Satzung keine Regelung, müssen die Aufgaben von den verbleibenden Mitgliedern wahrgenommen werden. Beschluss herbeiführen, wer die Aufgaben übernimmt.
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