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GÄSTEBUCH  AKTUELLES

 
Dr. Frank Thiel, Präsident der Internationalen Flößervereinigung, im Klutturm zu Gast
Forschungsgruppe Meilensteine e. V. zur Stippvisite am Rogätzer Postmeilenstein
Dorfrundgang 2022 - Kneipentour
Mitglieder des Max-Planck-Fördervereins besuchen Rogätz
1. Lapopje-Abend am 20. Juni 2025
Ausblick auf den Längsdamm mit Elbe und Ohre
Lapopje - Runde im Tintenfass, Sommer 2025
Blick über den Platz
Flößerfreunde im Klutturm 2021
Linda an der Bar im Klutturmkeller, 14. 9. 2025
November 2021 - Einweihung restaurierter Ganzmeilenstein
Sehbehinderte mit Partner besuchen Rogätz mit dem Rad.
875-Jahrfeier am 7. 9. 2019
Buchlesung mit Burkhard Goers am 31. 1. 2025
Ulf Möbius mit den Montagskulturfahrern AUF DEM kLUTTURM: "="%
Adventsmarkt 2024
Steffen Schröder, Autor und Schauspieler zu Gast in Rogätz im Juni 2025
Ausstellung im Klutturm: "Hochzeitmachen ist wunderbar" Mai 2024
Ankunft des Floßes in Rogätz am 19. August 2023
Vorlesenachmittag am 28. März 2025
Die Burg Rogätz - so soll die neue Ausstellung im Klutturm heißen
Besuch im Wörtlitzer Park, 4. 9. 2025
Im Festumzug zum 61. Blütenfest im Mai 2024: Blütenkönigin Elisabeth I. und Justitia Jolina.
Im modernen Ausstellungsraum
Vortrag zum Thema "ENIGMA und Willi Korn aus Rogätz" am 5. April 2024
Dorfrundgang 2024: Schulleiterin Silvia Schröder erklärt beim Besuch in der Grundschule
Lützen 1632 - Museum monumental
Tag des offenen Denkmals, 14. 9. 2025
Die neue Ausstellung "Krieg gehört ins Museum" 2025
Klutturmfest 2023
In der neuen Ausstellung. Blütenkönigin und Justitia
Auf zu den Free-Ridern, Mai 2025, Blütenfest
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Außerordentliche Mitgliederversammlung am 28. Oktober 2025

Heimat- und Kulturfreunde Rogätz e. V., Vorstand  Magdeburger Str. 30      39326 Rogätz

 

Einladung  zur außerordentlichen MV

 

Liebe Mitglieder und Freunde unseres Vereins,

 

wir laden Euch für 

 

                                         Dienstag, den 28. Oktober 2025, 19 Uhr,

                                        in den Vereinsraum der Elbe-Ohre-Halle 

 

zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Dafür hatten sich nach dem Mitgliederbrief vom 26. 9. 2025 mehr als ein Zehntel aller Mitglieder ausgesprochen, wie es die Satzung in diesem Falle fordert. 

 

Tagesordnung:

   

   1. Begrüßung durch Vereinsvorsitzende und Versammlungsleiterin

   2. Verlesen der Tagesordnung 

   3. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 

   4. Erklärung des Vorstands zur aktuellen Situation/Rechenschaft über die Arbeit

       seit der Wahl im März 2025 (Tätigkeit und Finanzen)

   5. Diskussion

   6. Beschluss über die Nachbesetzung von Mitgliedern für den Vorstand, Abstimmung

   7. Wahl des Wahlleiters/der -leiterin 

   8. Beschluss über Art der Wahl: offen oder geheim. 

   9. Aufstellung der Nachfolger/Nachfolgerinnen, 

  10. Wahlvorgang

  11.  Bekanntgabe des Wahlergebnisses

  12. Beschließen der Versammlung

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Häusler

 

 

Anhang 

 

Zu Pkt. 2

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass  weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen mind. eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.

 

Zu Pkt. 3 Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn  mindestens ein Drittel aller Vereins-mitglieder anwesend ist.  (Das sind bei 65 Mitgliedern – 21 Teilnehmer) Bei Beschluss-unfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen eine zweite Versammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 

 

Zu Pkt. 6 Entsprechend der Satzung besteht der Vorstand aus 6 Mitgliedern, derzeit sind es 4,  ab 31. 12. 25 nur noch 3 (siehe Mitgliederbrief).  Lt. Auskunft vom Vereinsregister in Stendal müssen die offenen Funktionen im Vorstand nachbesetzt werden.  

Die nachbesetzten Vorstandsmitglieder werden für die Zeit bis zur Jahreshauptversammlung im Frühjahr 2027 gewählt. 

 

Zu Pkt. 10 Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als eine fremde Stimme vertreten. (Satzung)

 

Hinweise aus dem Handbuch für den VereinsVorsitzenden:

 

Wird ein Vorstandsamt frei, ist der erweiterte Vorstand  berechtigt, das vakante  Amt bis zur Neuwahl selbst zu besetzen. (sogenannte Selbstergänzung) Trifft die Satzung keine Regelung, müssen die Aufgaben von den verbleibenden Mitgliedern wahrgenommen werden. Beschluss herbeiführen, wer die Aufgaben übernimmt. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 14. Oktober 2025

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